KVI-FAHRSCHULEN

Werde Fahrlehrer – Wir freuen uns auf dich.

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Die Voraussetzungen sind …
… mindestens 22 Jahre alt sein.
… geistig, körperlich und fachlich geeignet sein (amtsärztliche Untersuchung).
… keine groben Vorstrafen, möglichst keine Eintragungen im Verkehrszentralregister.
… mindestens einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, oder Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung).
… Führerscheine A, BE und CE besitzen (nicht auf Probe).
… über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen; d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der Klasse B gefahren haben.


Die Ausbildung
Du absolvierst eine zweistufige Ausbildung zum Fahrlehrer. Der erste Ausbildungsteil sieht einen Besuch an einer stattlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätte in Vollzeit vor. Die vermittelten Ausbildungsinhalte unterteilen sich  in Verkehrsverhalten, Pädagogik, Technik, Recht, Umweltschutz und praktisches Fahren. Bereits im dritten Monat hast du eine Fahrprüfung, nach 5 Monaten dann die schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung. Nach bestandener Fahr- und Fachkundeprüfung erhältst du als FIP einen vorläufigen Fahrlehrerschein (weiss) und es folgt ein Praktikum in einer zugelassenen Ausbildungsfahrschule.

Das Praktikum
Als Fahrlehrer im Praktikum (FIP) bildest du während eines 4 ½ monatigem Praktikums eigenständig Fahrschüler aus, hälst theoretischen Unterricht und fährst Prüfungen. Hierbei wirst du von einem Ausbildungsfahrlehrer, welcher besonders geschult ist, betreut und angeleitet. In der Praktikumsmitte und am Praktikumsende geht es zurück in die Fahrlehrer-Ausbildungsstätte und du besuchst dort jeweils einen einwöchigen Erfahrungsaustausch.

Die Abschlussprüfungen
Fahrpraxis:
Hier musst du zeigen, dass du ein Kraftfahrzeug vorschriftsmäßig, sicher und gewandt durch den Straßenverkehr bewegen kannst (45 Minuten)

Fachkunde schriftlich:
eine Klausur mit vier Aufgaben, die in Aufsatzform zu bearbeiten sind

Fachkunde mündlich:
Abfrage vom Prüfungsausschuss über alle möglichen Wissensgebiete aus dem Fahrlehrerbereich

Lehrprobe theoretisch:
Hier musst du in deiner Ausbildungsfahrschule, in Anwesenheit des Prüfungsausschuss, einen theoretischen Unterricht vor Fahrschülern halten

Lehrprobe praktisch:
Im Beisein der Prüfungskommission gibst du einem Schüler eine Fahrstunde.

Nach allen bestandenen Prüfungen bekommst du den Fahrlehrerschein der Klasse B/BE.

Weiterbildungsmöglichkeiten sind dann:
Fahrlehrer der Klasse A
Fahrlehrer der Klasse C/CE
Fahrlehrer der Klasse D/DE
Seminar zum Ausbildungsfahrlehrer

Hier findest du uns:

Standort Kassel:
An der Fuldabrücke 2 | 34125 Kassel
Telefon 0561 602 907 71 | Fax 0561 602 907 72 | info@kvi-fahrschulen.de

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