KVI FAHRSCHULEN
Für gewerbliche LKW und Busfahrer/innen
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
LKW Fahrer/in
Damit du Gewerblich fahren darfst benötigst du einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bis zum 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
Möglichkeit 1: beschleunigte Grundqualifikation
Wenn du die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmst du an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden in unserer Fahrschule teil.
Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitzen von dir zuständigen IHK.
Mindestalter bei C und CE 21 Jahre alt.
Mindestalter be C1 und C1E 18 Jahre alt
Möglichkeit 2: Ausbildung Berufskarftfahrer/in
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre in einem Transportunternehmen.
Du beherrschen sämtliche technische Einrichtungen deiner Fahrzeuge. Du kennst dich aus mit den Bestimmungen der Verkehrssicherheit oder des nationalen und internationalen Güterverkehrs, wissen, wie du spezielle Güter richtig behandelst oder Beförderungsverträge korrekt abschließen.
Ein Job mit Verantwortung.
Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen:
- führen Fahrten des Gütertransports unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch,
- wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an,
- kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge,
- bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Gütern vor, nehmen das Transportgut an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere,
- ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
- verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe,
- beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.
Am Ende der Ausbildung ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Mindestalter bei C, CE, C1 und C1E 18 Jahre.
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Bus Fahrer/in
Damit du Gewerblich fahren darfst benötigst Du einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bis zum 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
Möglichkeit 1: beschleunigte Grundqualifikation
Wenn du die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmst du an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden in unserer Fahrschule teil.
Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitzen von dir zuständigen IHK.
Mindestalter bei D und DE 21 Jahre alt.
Möglichkeit 2: Ausbildung Berufskarftfahrer/in
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre in einem Unternehmen für Personentransport.
Du beherrschen sämtliche technische Einrichtungen deiner Fahrzeuge. Du kennst dich aus mit den Bestimmungen der Verkehrssicherheit oder des nationalen und internationalen Personenverkehrs.
Ein Job mit Verantwortung.
Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen:
- führen Fahrten des Personenverkehrs unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch,
- wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an,
- kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge,
- bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Personen vor, nehmen das Gepäck an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere,
- ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
- verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe,
- beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.
Am Ende der Ausbildung ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Mindestalter bei D und DE 18 Jahre.
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