KVI FAHRSCHULEN

Für gewerbliche LKW und Busfahrer/innen

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
LKW Fahrer/in

Damit du Gewerblich fahren darfst benötigst du einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bis zum 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Möglichkeit 1: beschleunigte Grundqualifikation

Wenn du die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmst du an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden in unserer Fahrschule teil.

Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitzen von dir zuständigen IHK.

Mindestalter bei C und CE 21 Jahre alt.
Mindestalter be C1 und C1E 18 Jahre alt

Möglichkeit 2: Ausbildung Berufskarftfahrer/in

Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre in einem Transportunternehmen.

Du beherrschen sämtliche technische Einrichtungen deiner Fahrzeuge. Du kennst dich aus mit den Bestimmungen der Verkehrssicherheit oder des nationalen und internationalen Güterverkehrs, wissen, wie du spezielle Güter richtig behandelst oder Beförderungsverträge korrekt abschließen.

Ein Job mit Verantwortung.

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Wir nehmen uns gerne Zeit für Dich.

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen:

  • führen Fahrten des Gütertransports unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch,
  • wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an,
  • kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge,
  • bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Gütern vor, nehmen das Transportgut an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere,
  • ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
  • verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe,
  • beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.

Am Ende der Ausbildung ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.

Mindestalter bei C, CE, C1 und C1E 18 Jahre.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Bus Fahrer/in

Damit du Gewerblich fahren darfst benötigst Du einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bis zum 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Möglichkeit 1: beschleunigte Grundqualifikation

Wenn du die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmst du an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden in unserer Fahrschule teil.

Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitzen von dir zuständigen IHK.
Mindestalter bei D und DE 21 Jahre alt.

Möglichkeit 2: Ausbildung Berufskarftfahrer/in

Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre in einem Unternehmen für Personentransport.

Du beherrschen sämtliche technische Einrichtungen deiner Fahrzeuge. Du kennst dich aus mit den Bestimmungen der Verkehrssicherheit oder des nationalen und internationalen Personenverkehrs.

Ein Job mit Verantwortung.

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen:

  • führen Fahrten des Personenverkehrs unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch,
  • wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an,
  • kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge,
  • bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Personen vor, nehmen das Gepäck an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere,
  • ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
  • verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe,
  • beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.

Am Ende der Ausbildung ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Mindestalter bei D und DE 18 Jahre.

Unser Module für Berufskraftfahrer/innen

Gewerbliche LKW und BUS Fahrer/innen müssen „alle 5 Jahre die Weiterbildung wiederholen“.

Du musst die erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abschließen.
Danach jede weitere Weiterbildung ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu absolvieren.

Die Dauer beträgt 35 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 60 min.), diese sind in 5 Ausbildungstage a 7 Unterrichtseinheiten absolvieren.
Aus den Kenntnisreichen 1, 2 und 3 muss jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich absolviert werden.

Dauer:
130 Theorie Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 60 min.)
+10 Praxis Unterrichtseinheiten sind 20 Ausbildungstage
Prüfung:
90 Minuten theoretische Prüfung bei der IHK

Dauer:
33 Theorie Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 60 min.)
+10 Praxis Unterrichtseinheiten sind 5 Ausbildungstage

Prüfung:
60 Minuten theoretische Prüfung bei der IHK

Kenntnisbereich 3.6, 3.7

Zeit: 08:00 -16:00 Uhr
Zertifikate: Bescheinigung über die Teilnahme gemäß §5 BKrFQGi.Vm. §4 BKrFQV

Inhalt des Kenntnisreich 3.6
Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt, insbesondere:

  • Verhalten des Kraftfahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Kraftfahrers für das Unternehmen,
  • unterschiedliche Rollen des Kraftfahrers,
  • unterschiedliche Gesprächspartner des Kraftfahrers,
  • Wartung des Fahrzeugs,
  • Arbeitsorganisation und
  • kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.

Inhalt des Kenntnisreich 3.6
Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

  • Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader),
  • unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten),
  • Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten,
  • unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte, gefährliche Güter, Tiertransporte usw.) und
  • Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).

Kenntnisbereich 2.1, 2.2

Zeit: 08:00 -16:00 Uhr
Zertifikate: Bescheinigung über die Teilnahme gemäß §5 BKrFQGi.Vm. §4 BKrFQV

Inhalt des Kenntnisreich 2.1
Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr, insbesondere:

  • höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche,
  • Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates,
  • Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird und
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güter- oder Personenkraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.

Inhalt des Kenntnisreich 2.1
Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:

  • Beförderungsgenehmigungen,
  • im Fahrzeug mitzuführende Dokumente,
  • Fahrverbote für bestimmte Straßen,
  • Straßenbenutzungsgebühren,
  • Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung,
  • Erstellen von Beförderungsdokumenten,
  • Genehmigungen im internationalen Verkehr,
  • Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr),
  • Erstellen des internationalen Frachtbriefs,
  • Überschreiten der Grenzen,
  • Verkehrskommissionäre und
  • besondere Begleitdokumente für die Güter.

Kenntnisbereich 3.3, 3.4,

Zeit: 08:00 -16:00 Uhr
Zertifikate: Bescheinigung über die Teilnahme gemäß §5 BKrFQGi.Vm. §4 BKrFQV

Inhalt des Kenntnisreich 3.3
Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere:

  • Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen,
  • physische Kondition,
  • Übungen für den Umgang mit Lasten und
  • individueller Schutz.

Inhalt des Kenntnisreich 3.4
Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere:

  • Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung,
  • Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann,
  • Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress und
  • grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.

Kenntnisbereich 1.1, 1.2, 1.3

Zeit: 08:00 -16:00 Uhr
Zertifikate: Bescheinigung über die Teilnahme gemäß §5 BKrFQGi.Vm. §4 BKrFQV

Inhalt des Kenntnisreich 1.1
Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, insbesondere:

  • Drehmomentkurven,
  • Leistungskurven,
  • spezifische Verbrauchskurven eines Motors,
  • optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers und
  • optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.

Inhalt des Kenntnisreich 1.2
Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere:

  • Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage,
  • kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage,
  • bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung,
  • Einsatz der Trägheit des Fahrzeugs,
  • Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle,
  • Verhalten bei Defekten,
  • Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP),
  • vorausschauende Notbremssysteme (AEBS),
  • Antiblockiersystem (ABS),
  • Traktionskontrollsysteme (TCS) und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und
  • andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme.

Inhalt des Kenntnisreich 1.3
Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere:

  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2,
  • Bedeutung der Antizipation des Verkehrsflusses,
  • geeigneter Abstand zu anderen Fahrzeugen und Nutzung der Fahrzeugdynamik,
  • konstante Geschwindigkeit,
  • ausgeglichener Fahrstil und angemessener Reifendruck und
  • Kenntnis intelligenter Verkehrssysteme, die ein effizienteres Fahren und eine bessere Routenplanung ermöglichen.

Kenntnisbereich 1.3a

Zeit: 08:00 -16:00 Uhr
Zertifikate: Bescheinigung über die Teilnahme gemäß §5 BKrFQGi.Vm. §4 BKrFQV

Inhalt des Kenntnisreich 1.3
Ziel: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen, insbesondere:

  • sich unterschiedlicher Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen bewusst sein und sich daran anpassen,
  • künftige Ereignisse vorhersehen,
  • ermessen, welche Vorkehrungen für eine Fahrt bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen getroffen werden müssen,
  • die Verwendung der damit verbundenen Sicherheitsausrüstung beherrschen und sich bewusst machen, wann eine Fahrt aufgrund extremer Witterungsbedingungen verschoben oder abgesagt werden muss,
  • sich an Verkehrsrisiken anpassen, einschließlich gefährlicher Verhaltensweisen im Verkehr oder Ablenkung beim Fahren (durch die Nutzung elektronischer Geräte, Nahrungs- und Getränkeaufnahme usw.),
  • Gefahrensituationen erkennen, sich daran anpassen und den damit verbundenen Stress bewältigen, vor allem in Bezug auf Größe und Gewicht des Fahrzeugs und auf schwächere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Zweiräder, und
  • mögliche Gefahrensituationen erkennen und korrekte Schlüsse ziehen, wie aus dieser potenziell gefährlichen Lage Situationen entstehen können, in denen Unfälle möglicherweise nicht mehr vermieden werden können, sowie Maßnahmen auswählen und durchführen, durch die die Sicherheitsabstände so erhöht werden, dass ein Unfall noch vermieden werden kann, falls die potenziellen Gefahren auftreten sollten.
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