Weiterbildung von Berufskraftfahrern
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern wurde die Weiterbildung für Berufskraftfahrer im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.
Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen seit 2007 eine Qualifizierung nachweisen.
Weiterbilden müssen sich alle LKW- Fahrer im gewerblichen Güterverkehr über 3.5 Tonnen und alle Busfahrer im gewerblichen Personenverkehr.
- Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 h Weiterbildung nachweisen
- Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Intensivkurs in einer Woche, oder verteilt man die 35 h auf einen Monat, ein Jahr oder vielleicht auch auf 5 Jahre (1 Modul pro Jahr)
- Es erfolgt zur Zeit noch keine Prüfung