Berechtigung:
Zweirädrige Kleinkrafträder ( auch mit Beiwagen), max. 46 km/h,
max. 50cm³, max. 4 kW bei Elektromotoren,
Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotor) max 45 km/h, max. 50cm³,
3-rädrige Kleinkrafträder und 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und bis 50cm³ bei Fernzündungsmotoren (bei 4-rädrigen Leermasse nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen)
– max. 4 kW Nutzleistung (andere Verbrennungsmotoren)
oder
– max. 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotoren
Vorraussetzung:
Keine
Befristung:
15 Jahre
Schließt ein:
Keine
Mindestalter:
15 Jahre
Eignung:
Allgemein
Sehvermögen:
Sehtest
Besonderheiten:
–

Berechtigung:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
-Hubraum max. 125cm³
-Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
und
dreirädrige Kraftfahrzeuge
-symmetrisch angeordnete Räder und
-Hubraum mehr als 50cm³ (Verbrennungsmotoren)
oder
-bauartbedingte Höchstgescwindigkeit mehr als 45 km/h, Leistung bis zu 15kW
Vorraussetzung:
–
Befristung:
–
Schließt ein:
AM
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Befristung des Führerscheins:
15 Jahre
Eignung:
Allgemein
Sehvermögen:
Sehtest
Besonderheiten:
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbH)
Erste Hilfe:
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Theorie:
Grundstoff:
12 Doppelstunden á 90 min
klassenspezifischer Stoff:
04 Doppelstunden á 90 min
Praxis:
Grundausbildung:
Keine Mindestanzahl;
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschüler-ausbildungsordnung
Überlandfahrten:
05 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten:
04 Stunden á 45 min
Nachtfahrten:
03 Stunden á 45 min

Berechtigung:
Krafträder ( auch mit Beiwagen)
-Motorleistung max. 35 kW
-Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kW/kg
Vorraussetzung:
Keine
Befristung:
15 Jahre
Schließt ein:
A1 und AM
Mindestalter:
18 Jahre (stufenweiser Zugang/Direkteinstieg)
Eignung:
Allgemein
Sehvermögen:
Sehtest
Besonderheiten:
–

Berechtigung:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
-Hubraum mehr als 50cm³ oder
-mehr als 45km/h
und
dreirädrige Kraftfahrzeuge
-mehr als 15 kW
dreirädrige Kraftfahrzeuge
-symmetrisch angeordnete Räder und
Hubraum mehr als 50cm³ (Verbrennungsmotoren)
oder
-bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
mehr als 45km/h und Leistung mehr als 15 kW
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Befristung:
15 Jahre
Einschluss von Klassen:
A2, A1 und AM
Mindestalter:
20 Jahre (stufenweiser Zugang)
24Jahre (Direkteinstieg)
21 Jahre (Trikes über 15 kW)
Eignung:
Allgemein
Sehvermögen:
Sehtest
Besonderheiten:
Bei Bewerbern unter 25 Jahren: 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25kW (34 PS)
Erste Hilfe:
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Theorie:
Grundstoff:
12 Doppelstunden je 90 min
klassenspezifischer Stoff:
04 Doppelstunden je 90 min
Praxis:
Grundausbildung:
Keine Mindestanzahl;
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschüler-ausbildungsordnung
Überlandfahrten:
05 Stunden à 45 min
Autobahnfahrten:
04 Stunden à 45 min
Nachtfahrten:
03 Stunden à 45 min

Berechtigung:
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h,im Anhängerbetrieb bis 25 km/h (die Zugmaschine dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden)
außerdem
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge von nicht mehr als 25 km/h
Vorraussetzung:
Keine
Befristung:
15 Jahre
Schließt ein:
Keine
Mindestalter:
16 Jahre
Eignung:
Allgemein
Sehvermögen:
Sehtest
Besonderheiten:
–

Berechtigung:
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis
max. 40 km/h für 16- bis 17-Jährige, bis max. 60 km/h erst ab 18 Jahre, auch mit Anhänger ( die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke benutzt werden)
außerdem
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen von nicht mehr als 40 km/h
Vorraussetzung:
Keine
Befristung:
15 Jahre
Schließt ein:
AM, L
Mindestalter:
16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre bis 60 km/h
Eignung:
Allgemein
Sehvermögen:
Sehtest
Besonderheiten:
–

Berichtigung:
Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max 8 Sitzplätze (ohne Fahrer),
Anhänger bis max. 750kg z. GM. Auch Hänger mit einer max. z. GM die kleiner ist als das Leergewicht des Zugkfz, wenn Kombination max. 3,5t z. GM
Vorraussetzung:
–
Befristung:
15 Jahre
Schließt ein:
L, AM
Mindestalter:
18 Jahre
Eignung:
Allgemein
Sehvermögen:
Sehtest
Besonderheiten:
–
Erste Hilfe:
Erste – Hilfe – Kurs
Theorie:
Grundstoff:
12 Doppelstunden á 90 min
klassenspezifischer Stoff:
02 Doppelstunden á 90 min
Praxis:
Grundausbildung:
Keine Mindestanzahl;
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Grundausbildung:
Keine Mindestanzahl;
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten:
05 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten:
04 Stunden á 45 min
Nachtfahrten:
03 Stunden á 45 min

Berechtigung:
Klasse C1: Kraftwagen bis max. 7500 kg und zur Beförderung
von max. 8 Personen ( außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg
Klasse C1E: Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg, Kombination aber nicht mehr als 12.000 kg
Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt
Vorraussetzung:
Keine
Befristung:
15 Jahre
Schließt ein:
Bei C1: keine
Mindestalter:
18 Jahre
Eignung:
Ärztliches Gutachten
Sehvermögen:
Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten:
Weitere Ausbildung für die gewerbliche Nurtzung nötig.

Berechtigung:
Kraftwagen (LKW) über 3,5t, Anhänger, die zur Beförderung
von nicht mehr als acht Personen (außer dem Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger bis 750 kg)
Vorraussetzung:
B
Befristung:
auf 5 Jahre
Schließt ein:
C1
Mindestalter:
21 Jahre
Eignung:
Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen:
Augenärztliches Gutachten
Theorie:
Grundstoff:
12 Doppelstunden á 90 min
klassenspezifischer Stoff:
10 Doppelstunden á 90 min
Besonderheiten:
Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güter-beförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5z.GM einschl. Anhänger
Erste Hilfe:
Ausbildung in erster Hilfe
