Motorrad-Führerschein – Wir bringen dich sicher zum Ziel
Spaß und Motivation
Der persönliche Kontakt zu jedem Fahrschüler ist uns wichtig. Lernziele werden so individuell angepasst und Schwächen gemeinsam verbessert. Der theoretische Unterricht ist stets abwechslungsreich und unterhaltsam.
Immer aktuell
Wir setzen auf die Synergien neuester Lerntechniken kombiniert mit den Inhalten der klassischen praktischen Fahrausbildung. Auf Wunsch wird Deine Fahrstunde auf Video aufgezeichnet und am Ende der Fahrt gemeinsam besprochen.
Ausgebildetes Personal
Unsere Fahrlehrer sind nicht nur Profi-Motorradfahrer und begleiten dich gerne mit dem Motorrad sondern auch alle pädagogisch geschult. Sie wissen mit den anfänglichen Ängsten der Fahrschüler umzugehen und verlieren auch in hitzigen Situationen nicht den kühlen Kopf.
Alle Informationen zur Führerscheinklasse
AM, A1, A2 und A
Das lernst du bei uns:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren,
verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer.
Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit Motorrad zu fahren.
Mit dem Führerschein B196, kannst Du Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, fahren.
- Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
- Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
- B196 gilt nur in Deutschland
Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.
Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196:
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
B 196 – Berechtigung gilt nur in Deutschland!
Da es sich bei B 196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!