Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max 8 Sitzplätze (ohne Fahrer) mit Anhänger bis max. 750kg oder Anhänger mehr als 750kg wenn der gesamte Zug (Zugfahrzeug und Anhänger) max. 3500kg zulässige Gesamtmasse haben.
Du bekommst mit der Klasse B auch die Klasse AM damit darfst du Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Zusätzlich bekommst Du mit der Klasse B auch noch die Klasse L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis 25 km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge von nicht mehr als 25 km/h